Schönheit muss man pflegen..

Schönheit muss man pflegen..

 

Zur Aufrechterhaltung der Nutzungssicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Produkte ist eine regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung erforderlich.

Grundsätzlich sind die Kontrolle und Instandhaltung nicht Bestandteil der vertraglichen Leistungen des Produktherstellers.

Für Schäden an den Produkten, die alleine auf die mangelnde Kontrolle und Instandhaltung durch den Kunden zurückzuführen sind, besteht keine Gewährleitung. 

Der Kunde hat für die notwendige Kontrolle und Instandhaltung, mithin für die notwendigen Instandhaltungs- und Werteerhaltungsmaßnahmen, an den ihm übergebenen Produkten selbständig Sorge zu tragen.

Der Kunde kann die Durchführung der Kontrolle und Instandhaltung durch Abschluss eines Wartungsvertrages beispielsweise demjenigen übertragen, der die Produkte geliefert und eingebaut hat. Die Arbeiten sind in jedem Fall durch einen autorisierten Fachbetrieb durchzuführen und zu dokumentieren.

Die Reinigung ist nicht Bestandteil der Kontrolle und Instandhaltung. Eine regelmäßige Reinigung ist aber eine Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Lebensdauer und Funktionsfähigkeit hochwertiger Produkte.

Funktionsbeeinträchtigungen oder Verschleiß an Teilen der Leistung, die im Rahmen der normalen und fachgerechten Nutzung üblicherweise entstehen, sind von den vertraglichen und gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen nicht abgedeckt.

Alle Bauteile müssen regelmäßig auf Beschädigungen und Verformungen geprüft werden. Dies betrifft auch die Oberfläche, Dichtungen, Bauanschlussfugen und Sonderbauteile (z.B. Sonnenschutzanlagen, Rollläden, Lüftungsanlagen usw.)

Besondere Kontrolle bedürfen sicherheitsrelevante Bauteile. Vor allem sicherheitsrelevante Beschlagsteile sind regelmäßig auf festen Sitz zu prüfen und Verschleiß zu kotrollieren.

Orientierung für die erforderlichen Inspektionsintervalle geben die Empfehlungen des IFT Rosenheim hinsichtlich der Untergliederung nach der Gebäudenutzung wie nachfolgend angeführt.

 

Sicherheitrelevante Inspektion

Allgemeine Inspektion

Schul- und Hotelbau

A

A/B

Büro- und öffent. Bau

A/B

B

Wohnungsbau

B/C

B/C/D

 

 

Intervall ½ jährlich (mind. Alle 6 Monate)

B - Intervall jährlich (mind. Alle 12 Monate)

C – Intervall 2jährlich (mind. Alle 24 Monate)

D – Maßnahmen nach Anforderung des Auftraggebers